Das sollten Sie bei der Praxisabgabe beachten

Das sollten Sie bei der Praxisabgabe beachten

Viele ältere Praxisinhaber sind die ständigen Veränderungen im Gesundheitswesen leid und denken über die Abgabe der Praxis nach. In dieser Situation sollten Sie aber auch die betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte einer Praxisabgabe berücksichtigen

  1. Praxiswert: Hier empfiehlt es sich ein unabhängiges Gutachten einzuholen, weil meist die Vorstellungen über den Wert der Praxis beim Käufer niedriger sind, als beim Verkäufer. Hier sollten Sie sich nicht auf irgendwelche Faustformeln verlassen, sondern einen UNABGHAENGIGEN Profi beauftragen.
  2. Zahlungszeitpunkte: Der Verkäufer sollte sich genau überlegen – und dies auch in den Vertrag schreiben – wann welche Zahlungen erfolgen müssen. Wenn nicht nur eine Zahlungssumme vereinbart ist, sollte sich der Verkäufer eine Bankgarantie geben lassen.
  3. Ausstehende Zahlungen/Einnahmen: Bis zum Zeitpunkt der Übergabe gehen alle Forderungen noch zu lasten des Verkäufers, wogegen ihm die noch ausstehenden Honorare zustehen. Auch diesen Passus sollten Sie in den Praxisübergabevertrag aufnehmen.
  4. Gewährleistungen: Vermeindlich falsch behandelte Patienten werden sich immer erst an die Praxis wenden, egal wer diese gerade führt. Deshalb sollte auch darüber eine Regelung im Vertrag stehen, genauso, wie mit Rückforderungen der KV umgegangen werden soll.
  5. Mietverträge: Übergabewillige Ärzte in guten Lagen sollten sich noch um einen möglichst langen Mietvertrag bemühen, weil das den Wert der Praxis deutlich erhöhen kann.
  6. Vertragliche Bindungen: Sonstige Verträge sollten möglichst mit dem Übergabezeitpunkt auslaufen, damit der Käufer irgendwie neu verhandeln kann.
  7. Zeitpunkt: Legen Sie den Übergang der Praxis genau fest und diskutieren Sie diesen auch mit Ihrem Steuerberater, damit auch keine falschen Investitionsentscheidungen getroffen werden.
  8. Stille Reserven: Wer in den letzten Jahren seiner Praxistätigkeit gar keine Investitionen mehr tätigt, der wird den Wert verringern, weil der Käufer sofort in neue Geräte investieren muss. Es ist häufig wesentlich besser, die letzten Jahre noch hohe (degressive) steuermindernde Abschreibungen zu nutzen. Wie es genau geht, sollten Sie Ihren Steuerberater fragen.

Was sonst noch in Ihrer Praxis-EDV für Informationen stecken, zeige ich Ihnen gerne. Fordern Sie ein Angebot unserer Abrechnungsdatenanalyse unter [email protected] an.

Ihr Rudolf Loibl