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Ergonomie am Arbeitsplatz

Selbstverständlich gibt es darüber bei uns Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, aber haben Sie sich schon einmal über die Ergonomie Ihrer Arbeitsplätze Gedanken gemacht. Nicht nur, dass es der Gesundheit schadet, sondern manchmal behindert eine schlechte Ergonomie auch die Organisationsabläufe einer Praxis.

Selbstverständlich gibt es darüber bei uns Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, aber haben Sie sich schon einmal über die Ergonomie Ihrer Arbeitsplätze Gedanken gemacht. Nicht nur, dass es der Gesundheit schadet, sondern manchmal behindert eine schlechte Ergonomie auch die Organisationsabläufe einer Praxis.

Wenn beispielsweise eine Linkshänderin an der Anmeldung sitzt und der Arbeitsplatz auf Rechtshänder ausgerichtet ist. Sie finden hier in Ihrer Praxis auch das ein oder andere Beispiel. Welche Voraussetzungen aber sollten die wichtigsten Arbeitsmittel erfüllen, damit man von einer gesunden Ergonomie sprechen kann:

  1. Die Stühle:

Sie sollten kippsicher sein und eine abgerundete Vorderkante haben. Die Sitzfläche sollte zwischen 420 – 530 mm verstellbar sein. Sie Sitzfläche mindestens 400 – 450 mm breit und 380 – 420 mm tief sein. Die Rückenlehne sollte 480 – 550 mm über der Sitzfläche, 360 – 480 mm breit und höhen- und neigungsverstellbar sein. Bei Rollstühlen sollten Sie darauf achten, dass mindestens 5 Rollen angebracht sind.

  1. Tische:

Tische sollten zwischen 720 und 750 mm hoch sein.

  1. Tastatur:

Sie sollten nicht fest mit dem PC verbunden sein. Die Beschriftung der Tasten sollte klar zu erkennen sein. Achten Sie darauf, dass die Fläche vor der Tastatur etwa 150 mm beträgt, um die Arme und Hände darauf ablegen zu können. Bei Vielschreibern haben sich bereits häufig ergonomische Tastaturen durchgesetzt, die leicht v-förmig angeordnete Tastaturfelder haben. Das sollte man den Mitarbeitern überlassen.

  1. Bildschirm:
  • Zeichen auf dem Bildschirm sollten scharf und deutlich sein
  • Der Bildschirm muss flimmerfrei sein. Reflexionen und Spiegelungen dürfen nicht sein
  • Helligkeit und Kontrast sollten leicht angepasst werden können
  • Der Bildschirm sollte neig- und drehbar sein
  • Stellen Sie einen hellen Hintergrund mit dunkler Schrift ein, weil die Zeichen dadurch schärfer zu erkennen sind
  • Dies ist aber „Geschmackssache“ und sollte dem jeweiligen Mitarbeiter überlassen werden
  • Der Sehabstand sollte zwischen 60 und 80 cm liegen

Die oberste verwendbare Zeile sollte nicht über der waagerechten Blicklinie liegen

Was sonst noch in Ihrer Praxis-EDV für Informationen stecken, zeige ich Ihnen gerne. Fordern Sie ein Angebot unserer Abrechnungsdatenanalyse unter [email protected] an.

Ihr Rudolf Loibl