Kooperationen und Gemeinschaftspraxen

Kooperationen, Gemeinschaftspraxen (bzw. BAG) oder MVZ können interessant sein. Damit das Ganze erfolgreich wird, müssen sich die Richtigen finden. Um zu einer vernünftigen Partnerschaft zu gelangen, sind einige Grundvoraussetzungen zu erbringen:

1. „Drum prüfe, wer sich ewig bindet.“ Auch für die Wahl eines Geschäftspartners gilt dieser Satz. Eine Gemeinschaftspraxis ist durchaus mit einer Ehe zu vergleichen, weshalb eine der Grundvoraussetzungen für das Gelingen die menschliche Komponente ist. Wenn zwei Partner nicht auf der gleichen Wellenlänge schwingen, wird es irgendwann zum Bruch kommen. Deshalb sollten Sie sich für diesen Bereich lange Zeit nehmen, um den/die „Richtige/n“ zu finden.

2. Die Partnerschaft muss absolut fair sein. Vertrauen und Offenheit sollte zu den Grundprinzipien der Partnerschaft gehören, auch wenn es sich nicht um gleichberechtigte Partner handelt. Misstrauen zerstört jede Partnerschaft.

3. Besprechen Sie die zukünftigen Ziele der Gemeinschaft und was sich jeder davon verspricht. Auch hierüber sollten Sie sich immer wieder offen unterhalten. Der Gedankenaustausch belebt auch hier.

4. Besprechen Sie auch alle Modalitäten des zukünftigen „Zusammenlebens“. Beteiligungsverhältnisse, Vergütungen und Entnahmen, Aufgabenverteilung, Kompetenzen, Urlaub und Entscheidungsregelungen. Dies alles sollten oder besser müssen Sie schriftlich fixieren.

5. Legen Sie auch einen Zeitplan fest, wer was wann zu erledigen hat, damit die Partnerschaft auch pünktlich starten kann.

6. Lassen Sie sich beim Gesellschaftsvertrag beraten, weil Sie sonst keine Gewähr dafür haben, dass das was Sie vereinbaren wollten in einem eventuellen Gerichtsverfahren auch so ausgelegt wird.

Apropos Vertrag:

Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich bin kein Freund von Musterverträgen, die man selbst anpasst. Bei so wichtigen Entscheidungen sollte man immer einen spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen. Das kostet Geld, weil es Geld spart oder sparen kann.”

Was sollte auf alle Fälle drin stehen:

1. Bestimmen Sie genau, über welche Entscheidungen auf alle Fälle Einstimmigkeit erzielt werden muss. Beispiel: Personalentscheidungen oder Beauftragung eines Unternehmensberaters.

2. Regeln Sie den Ausstieg aus der Gemeinschaft sehr genau. Gerade Konkurrenzschutzklauseln sind bei gesperrten Planungsbereichen sehr schwierig zu regeln und müssen vor einem Gericht Bestand haben. Der Ausstieg eines Partners darf die Praxis finanziell nicht so belasten, dass sie kurzfristig in einen Liquiditätsengpass gerät. Legen Sie einen längeren Zeitraum fest (etwa ein Jahr), wann die Zahlung des Kaufpreises fällig wird. Um den Kaufpreis objektiv zu gestalten sollten Sie auch vereinbaren, dass dieser von einem neutralen Berater oder Sachverständigen ermittelt wird.

3. Regeln Sie auch die Nebentätigkeiten der Partner, weil dies immer wieder zu Streitereien führt, weil das zeitliche Engagement in der Praxis als ungleich betrachtet wird.

Wie im „richtigen“ Leben, können auch Partnerschaften im Geschäftsleben scheitern, deshalb kommt es um so mehr auf eine vernünftige Vorplanung an. Sollte sich hier schon herausstellen, dass man sich mehr anpassen müsste, als man dazu bereit ist, sollten Sie nicht nach Beckenbauerschen Weisheit „Schau ma´ mal“ verfahren und sofort einen Schlussstrich ziehen.

Viele weitere Optimierungsideen unterbreite ich Ihnen gerne, fordern Sie mein Angebot an unter [email protected]

Ihr Rudolf Loibl